Schutz von Geschäftsgeheimnissen – erste Praxiserfahrungen mit dem GeschGehG

Das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) ist am 26. April 2019 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber (mit über einem drei viertel Jahr Verspätung) die sog. „Know How-Richtlinie“ der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und damit zum einen dieses bislang vorwiegend in den nebenstrafrechtlichen Regelungen der §§ 17 bis 19 UWG geregelte Rechtsinstitut insbesondere zivilrechtlich erweitert und zum anderen die vorstehenden Normen des UWG durch ein eigenständiges Regelungswerk ersetzt.

Die ersten Praxiserfahrungen deuten auf einen erheblichen Paradigmenwechsel in diesem Bereich hin, wie die nachfolgend herausgegriffenen Teilaspekte belegen.

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Ref-E zum Unternehmensstrafrecht vorgelegt – Kritik überwiegt

In Umsetzung der entsprechenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag (s. dazu schon hier) hat das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) nach etlichen Querelen (näher dazu hier) nun am 22. August 2019 den erwarteten Referentenentwurf (Ref-E) des „Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität“ vorgelegt, dessen Kern das „Verbandssanktionengesetz“ oder kurz „VerSanG“ bildet. Der Entwurf soll nun die üblichen Abstimmungsprozesse in den verschiedenen Ressorts durchlaufen, bevor er veröffentlicht wird. Allerdings kursiert der Entwurf schon in verschiedenen Gremien, so dass sich zumindest Fachmedien bemüßigt fühlen, ihn zu kommentieren (s. nur hier beim Branchendienst Juve), wobei die kritischen Stimmen bei weitem überwiegen. Nachfolgend sollen deswegen die ersten Erkenntnisse zusammengefasst werden:

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Destatis: Nix mit Trendwende bei den Unternehmensinsolvenzen…

Nachdem die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Mai erstmals seit Monaten wieder im Vorjahresvergleich gestiegen war (hier), ist sie im Juni 2019 nicht nur wieder zurückgegangen, sondern mit -14,3% (YoY) gleich wieder richtiggehend „abgestürzt“ (wobei ich angesichts der starken Schwankungen eher von statistischen Problemen ausgehe). Im gesamten ersten Halbjahr 2019 ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen damit – von einem sowieso schon geringen Ausgangsniveau – noch einmal um -3,7% auf noch 9.604 Fälle zurück.

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Forderungsmanagement – Teil II – wenn die Wellen höher schlagen

Im ersten Teil eines rechtspraktischen Überblicks über Grundlagen des Forderungsmanagements (hier) hatte ich das pro-aktive Forderungsmanagement skizziert. Im nachfolgenden zweiten Teil erläutere ich, wie ein Unternehmen bei Zahlungsstörungen nachhaltig versuchen kann, die Forderung einzutreiben. Teil 2: „was tun wenn der Kunde nicht zahlt?“ Kunde zahlt nicht – und nu? Sie haben alles nach Lehrbuch gemacht … mehr

Destatis: Trendwende bei Unternehmensinsolvenzen?

Zu oft habe ich an dieser Stelle schon über mögliche Trendwenden bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen philosophiert (s. nur hier und hier), als dass ich an diese Frage nicht mit einer gesunden Skepsis herangehen würde. Angesichts eines schrumpfenden BIP und trüber Aussichten auch für das kommende Quartal (näher dazu hier) könnte aber der Mai 2019 … mehr

Forderungsmanagement – bevor man „auf hohe See“ gerät

Offensichtlich führt die sich verschlechternde Wirtschaftslage (s. nur hier) bereits jetzt zu einer  schlechteren Zahlungsmoral. Als Unternehmer hilft es Ihnen allerdings wenig, den allgemeinen „Sittenverfall“ zu beklagen (wie hier). Vielmehr muss man weit vor einem etwaigen Zahlungsausfall proaktiv tätig werden, um nicht dem Motto „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ zum Opfer zu fallen oder gar selber zum Kandidaten für eine der berüchtigten „Dominoinsolvenzen“ zu werden, wenn ein großer Kunde in die Insolvenz fällt. Auch ich bin in den letzten zwölf Monaten oft zu der Frage konsultiert worden, wie man auf ausstehende Zahlungen reagieren soll – bis hin zur Beauftragung zur Implementierung eines kompletten Forderungsmanagement-Systems.

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