Das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) ist am 26. April 2019 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber (mit über einem drei viertel Jahr Verspätung) die sog. „Know How-Richtlinie“ der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und damit zum einen dieses bislang vorwiegend in den nebenstrafrechtlichen Regelungen der §§ 17 bis 19 UWG geregelte Rechtsinstitut insbesondere zivilrechtlich erweitert und zum anderen die vorstehenden Normen des UWG durch ein eigenständiges Regelungswerk ersetzt.
Die ersten Praxiserfahrungen deuten auf einen erheblichen Paradigmenwechsel in diesem Bereich hin, wie die nachfolgend herausgegriffenen Teilaspekte belegen.