EU: Präventiver Restrukturierungsrahmen – Umsetzungsfrist läuft

Die EU hat die sog. „Restrukturierungsrichtlinie“, die neben Vorgaben zum präventiven Restrukturierungsrahmen noch weitere Vorgaben, etwa zur Entschuldung natürlicher Personen oder zur Steigerung der Verfahrenseffizienz enthält (s. zum Inhalt der Richtlinie s. näher in diesem Thread hier), am 26. Juni 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Nach Art. 34 der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten nunmehr bis zum 17. Juli 2021 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Wie schon mehrfach ausgeführt (zuletzt hier)  ist für Deutschland aber bereits mit einem ersten Entwurf der erforderlichen Regelungen zumindest bis Jahresende zu rechnen. Angesichts der sich rapide verschlechternden Wirtschaftslage (hier) wahrlich keine schlechte Idee.

RICHTLINIE (EU) 2019/1023 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 (Veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 26.06.2019)

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