BGH zur Zahlungsunfähigkeit – Indizien trumpfen Status
In einer vielbeachteten (und -besprochenen) Entscheidung vom 28. Juni 2022 hat der – für Gesellschaftsrecht zuständige – II. Zivilsenat des BGH entschieden, dass die Zahlungsunfähigkeit iSd. § 17 Absatz II 1 InsO nicht (nur) durch Aufstellung einer Liquiditätsbilanz, sondern auch mit anderen Mitteln dargelegt werden kann.