Vorauswahl Verwalter – Setzt sich Qualität durch?

Einerseits gilt die Bestellung des Verwalters spätestens seit Ernst H. Jäger als „Schicksalsfrage“ des Insolvenzverfahrens. Hängt doch für die Gläubiger daran maßgeblich die Quote, auf die sie noch hoffen dürfen. In Zeiten sinkender (profitabler) Insolvenzverfahren und auch deswegen stetig steigenden Konkurrenzdrucks wird die Bestellung für nicht wenige Verwalter mittlerweile selbst zur wirtschaftlichen Schicksalsfrage. Dementsprechend umkämpft sind die Kritierien, nach denen ein Verwalter zu bestellen ist. Die Gerichtspraxis hatte sich nach einer Grundsatzentscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2006 mit sog. „Vorauswahllisten“ beholfen.  Der BGH hat sich in einer Entscheidung  aus dem Januar 2022 nun über bestimmte Aspekte dieser Vorauswahllisten ausgelassen. Die Implikationen der Entscheidung sollen nachfolgend kurz skizziert werden.

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Verwaltervergütung – da war auch mal mehr Lametta

Zwei relativ aktuelle Entscheidungen des BGH zu Vergütungsansprüchen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters lassen aufhorchen. Denn beiden Entscheidungen des höchsten deutschen Zivilgerichts führten zu nicht unwesentlichen Kürzungen der jeweiligen Ansprüche. Gerade in Zeiten stetig zurückgehender Verfahrenszahlen (s. nur hier) dürfte diese Tendenz für einige Verwalterkanzleien bedrohlich sein.

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Unternehmensinsolvenzen – Februar 2022 – stell dir vor, keiner stellt einen Antrag

Zwar ist die Zahl der Unternehmensinsolvenz (sprich der eröffneten Verfahren) im November 2021 um 4,6% gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen, wie Destatis meldet (hier). Aber schon fast erwartungsgemäß ist die als Frühindikator anzusehende Zahl der Anträge auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens (in der die Unternehmensinsolvenzen enthalten sind) im Januar 2022 sowohl nach Destatis (-17,2%), als auch nach dem IWH-Insolvenztrend (-16%, hier) gegenüber den Vormonaten stark zurückgegangen. Und auch für die nächsten Monate sieht es nicht nach einer Insolvenzwelle aus.

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Unternehmensfinanzierung: Factoring (in der Krise)

Factoring als Finanzierungsinstrument hat auch während der Corona-Pandemie verstärkten Zulauf erfahren, wie der Deutsche Factoring Verband untermauert: „Die Umsätze der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes stiegen im ersten Halbjahr 2021 von 134,9 Mrd. auf 146,5 Mrd. Euro, ein Plus von 8,6 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum (1. Halbjahr 2020)“ (hier). Vor diesem Hintergrund beleuchte ich in einem weiteren Artikel aus meiner Serie zu „Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung“ – nach Sale and Lease Back (hier), Schuldscheindarlehen (hier) und Unternehmensanleihen (hier) diesmal das Factoring.

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Mietenkürzung bei Corona – BGH entscheidet – Fragen bleiben

Am 12. Januar 2022 hat der BGH zur von mir hier besprochenen Entscheidung des OLG Dresden vom 24. Februar 2021 zur Corona-bedingten Mietenkürzung Stellung genommen und entschieden, dass die vom OLG Dresden im streitigen Fall mehr oder minder pauschal vorgenommene Reduzierung um die Hälfte so nicht zulässig sei. Der BGH urteilt differenzierter. Grund genug, sich diese auch für die Liquiditätsplanung von Unternehmen wichtige Entscheidung genauer anzuschauen.

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Die „Baustellen“ der (Criminal) Compliance

Die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gebildete Bundesregierung hat seit dem 8. Dezember 2021 die Amtsgeschäfte übernommen (s. allgemein dazu hier). Der Koalitionsvertrag dieser umgangssprachlich als „Ampel-Koalition“ bezeichneten Regierung gibt für den Bereich der (Criminal) Compliance einige Zielstellungen vor, die nachfolgend kurz skizziert werden sollen.

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Unternehmensinsolvenzen – Januar 2022 – Trendwendchen ahoi?

Während bei der diesjährigen Handelsblatt-Jahrestagung „Restrukturierung“ die Themen „Insolvenz“ oder „StaRUG“ (zumindest bislang) gar keine bzw. nur untergeordnete Rolle spielen (hier), dürften die neuesten Zahlen von Destatis (hier) und des IWH-Insolvenztrends (hier) weiteren Diskussionsstoff für das Vorliegen zumindest eines „Trendwendchens“ bei Unternehmensinsolvenzen liefern (s. zuletzt hier). Zwar ging die Zahl der (eröffneten) Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen nach Angaben von Destatis im Oktober 2021 noch um -2,7% zurück (ggü. 1,9% im Vormonat, jeweils im Vorjahresvergleich), allerdings nahm die Zahl der Anträge auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens (von denen ein großer Anteil Unternehmen betreffen) im Dezember 2021 um 18% (laut Destatis, nach +43% im November 2021; jew. im Vorjahresvergleich) zu.

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BGH zum Transparenzgebot bei formularmäßigen Rangrücktrittserklärungen

Der Markt für Anleiheemissionen boomt (hier, s. auch hier zu Rechtsfragen). Nicht selten werden derartige Anleihen als Nachranganleihen emittiert (s. z.B. hier), was natürlich im Falle der Krise des ausgebenden Unternehmens für den Anleihegläubiger harte Konsequenzen zeitigen kann: Im schlimmsten Fall bis zum Ausfall seiner Anleihe (s. nur hier für den Fall „Windreich“). Häufig ist den (nicht-professionellen) Anlegern aber dieses Risiko bei Zeichnung überhaupt nicht bewusst. Nachdem sich das LG Düsseldorf schon 2017 mit den Anforderungen bei formularmäßigen Rangrücktrittserklärungen auseinandergesetzt hatte (hier), folgte der BGH nun im Jahre 2019 mit einer weiteren Entscheidung zu einem anderen Fall.

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Unternehmensinsolvenzen Dezember 2021 – Schwankung oder Trendwende?

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist laut Destatis im September 2021 zwar erneut, aber lediglich um -1,9% im Vergleich zum Vorjahreswert (insgesamt -14,5% in den ersten drei Quartalen des Jahres, hier) gesunken (gegenüber -2,1% im Vormonat, s. hier). Viel interessanter ist aber vor allem die Tatsache, dass die Zahl der Anträge auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens (zu denen auch die Unternehmensinsolvenzen zählen) im November 2021 um 43,8% gegenüber dem Vormonat gestiegen ist (Nachdem die Anträge im Vormonat noch um über 29% zurückgegangen waren). Die Frage ist, ob wir hier die oft und viel beschworene „Trendwende“ beobachten können oder ob es sich wieder um eine dieser statistischen Schwankungen handelt, die ich bereits für die Schwankungen in den vorherigen Monaten verantwortlich machte. Für eine Trendwende könnte sprechen, dass auch der IWH-Insolvenztrend eine leicht steigende Kurve der Unternehmensinsolvenzen sieht (hier, s. aber auch die sehr gute Einordnung durch die WiWo hier).

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