Unternehmens­insolvenzen: es geht immer noch tiefer und tiefer…

Und wenn man meint, es geht nicht mehr tiefer (s. entsprechend zum Vormonat hier), dann bringt Destatis gleich den nächsten Paukenschlag: „Im Vergleich zum August 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren [im August] um 38,9 %.“ (hier) Achtunddreißig Prozent (!!!) weniger Unternehmensinsolvenzen im Vorjahresvergleich in der größten Wirtschaftskrise, die die Bundesrepublik Deutschland in ihrem knapp über 70-jährigen Bestehen jemals erlebt hat. Das ist krank.

Und da fällt es dann auch wenig ins Gewicht, dass im gesamten ersten Halbjahr 2020 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen „nur“ um 6,2% im Vorjahresvergleich zurückging. Denn zum einen wird an der Grafik von Destatis deutlich, dass sich der Trend im zweiten Halbjahr bislang sogar noch verstärkt und zum anderen war die Ausgangsbasis im Jahre 2019 bereits sehr tief (s. dazu hier). Auch ist fraglich, ob sich dieser extreme Rückgang mit dem Erfolg der durch den Bund im Rahmen seiner „Bazooka“ verschossenen Finanzhilfen erklären lässt. Zwar lesen sich Äußerungen der KfW dazu schon fast euphorisch, diese Frage wird man aber erst mit erheblichem zeitlichen Abstand beantworten können.

Trotz der generell ins bodenlose fallenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen sind auch im September wieder einige größere Unternehmen publikumswirksam in die Insolvenz gegangen, so u.a. der Luxusmodekonzern Escada (hier) oder die Friseurkette Klier (hier).

Der Bund versucht nun, dieser Fehlentwicklung zumindest teilweise entgegen zu treten, indem er die Aussetzung der durch das COVInsAG generell ausgesetzten Insolvenzantragspflicht (s. näher dazu hier) nur noch in Bezug auf den Tatbestand der Überschuldung nach  § 19 InsO bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, wohingegen die Antragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO ab dem 1. Oktober 2020 unbeschränkt (!) wieder aufleben soll (näher dazu hier). Damit sollte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ab Oktober zumindest nicht mehr fallen. „Insolvenzfördernd“ dürfte zudem wirken, dass (wohl nicht nur) der Warenkreditversicherer EulerHermes zum Jahresende seinen Versicherungsschutz für „Unternehmen, „deren Bonität uns schwach erscheint, in ein befristetes Limit mit Ablauf zum 31. Dezember 2020“ zurücknehmen wird“ (hier). Insgesamt könnte damit zum Jahreswechsel 2020/2021 dann tatsächlich zumindest ein „insolvenzwellchen“ durchs Land schwappen.

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