Bundesrat berät über Gesetzentwurf zu Konzerninsolvenzen

Die 3. Stufe der Insolvenzrechtsreform schreitet auch ohne neue Regierung voran: So hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2013 über den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen beraten.

Ziel des Gesetzentwurfes ist eine erneute Reform der Insolvenzordnung, um Insolvenzen von Konzernen effektiver und effizienter begegnen zu können. Insbesondere soll eine Verfahrenskonzentration vor einem Insolvenzgericht erreicht werden, um eine Zersplitterung der Verfahren und damit eine weitere Verringerung der an die Gläubiger auszuzahlenden Masse zu vermeiden (Gesetzentwurf). In seiner Sitzung am 11. Oktober 2013 nun beschränkt sich der Bundesrat sich auf zwei Anträge: Zum einen möchte er die richterliche Zuständigkeit als Soll-Bestimmung ausgestalten, um Mißbrauchsfällen begegnen zu können. Zum anderen soll bei Tätigkeit eines Koordinationsverwalters die Vergütung der Verwalter der gruppenangehörigen Schuldner anteilig gekürzt werden, da der Koordinationsverwalter auch Aufgaben der anderen Verwalter übernehmen würde

BR-Drs.: 663/13

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