NRW will Wirtschaftsstrafrecht reformieren

Noch in der Woche vor der Bundestagswahl stellten verschiedene die SPD-Bundestagsabgeordnete ein Reformpaket zum Unternehmensstrafrecht einschließlich des Entwurfs eines sog. „Verbandsstrafgesetzbuches“ vor.

Ziel dieses über den Bundesrat einzubringenden Gesetzesvorschlags ist es, dass Unternehmen bei Wirtschaftsdelikten wie Korruption oder Steuerbetrug selbst zu empfindlichen Strafen verurteilt werden können. Die Gesetzesinitiative konkretisiert einem Antrag der SPD-Fraktion im Bundestag zur effektiven Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Da der Entwurf die Auflösung des Unternehmens als eine Sanktionsmöglichkeit vorsieht, dürfte der Entwurf auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen.

Antrag verschiedener SPD-Bundestagsabgeordneter „Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpfen“ (BT-Drs.: 17/13087)

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